Website-Strategie · Für Arztpraxen

Pflichtangaben und Werbung auf Arztpraxis-Websites: Impressum, Werbegrenzen, Datenschutz

Praxis-Websites unterliegen anderen Regeln als der Auftritt eines Handwerksbetriebs. Ein allgemeiner Überblick über Impressum, Werbegrenzen und Datenschutz, der zeigt, welche Fragen Sie vorab klären sollten.

Kurz gesagt: Eine Arztpraxis-Website braucht ein Impressum mit berufsrechtlichen Angaben, eine Datenschutzerklärung, die auch Terminbuchung und Kontaktwege beschreibt, und eine sachliche Sprache ohne Heilversprechen. Hinzu kommen besondere Vorsicht bei Gesundheitsdaten im Kontaktformular und bei Antworten auf Bewertungen. Die konkrete Prüfung gehört in die Hände Ihrer Kammer oder einer Rechtsberatung; die Website schafft dafür den Platz.

Hinweis vorab: Dieser Artikel ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Berufsordnungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Fachgebiet, Gesetze ändern sich. Verbindlich klären Sie die Punkte mit Ihrer Ärztekammer, Ihrer Berufsvertretung oder einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei. Was ich als Website-Dienstleister beitragen kann, ist, die Seite so zu bauen, dass diese Angaben von Anfang an sauber untergebracht sind.

Das Impressum einer Praxis

Jede geschäftsmäßige Website braucht ein Impressum; die Grundlage ist das Digitale-Dienste-Gesetz. Bei Angehörigen reglementierter Berufe wie Ärzten kommen weitere Angaben hinzu, die sich aus dem Gesetz und dem Berufsrecht ergeben. Typischerweise gehören dazu:

  • Name und Anschrift der Praxis, Kontaktmöglichkeiten wie Telefon und E-Mail;
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde;
  • die zuständige Ärztekammer;
  • ein Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen und wie man sie einsehen kann;
  • gegebenenfalls Angaben zur Aufsichtsbehörde oder Kassenärztlichen Vereinigung;
  • bei Gemeinschaftspraxen oder Rechtsformen zusätzliche Angaben.

Welche davon in Ihrem Fall gelten, hängt von Ihrer Praxisform und Ihrem Bundesland ab. Das Impressum sollte von jeder Seite mit einem Klick erreichbar sein, in der Regel über den Fuß der Seite.

Werbung: sachlich informieren statt versprechen

Für Ärzte gilt, dass sie sachlich informieren dürfen, anpreisende und irreführende Werbung aber nicht. Hinzu kommt das Heilmittelwerbegesetz, das Aussagen über Wirkung und Erfolg von Behandlungen begrenzt. Für Websites heißt das in der Praxis vor allem:

  • Keine Heilversprechen. „Garantiert schmerzfrei“ oder „sicher geheilt“ verbieten sich.
  • Keine Superlative ohne Beleg. „Beste Praxis der Region“ ist angreifbar.
  • Vorsicht bei Vorher-nachher-Bildern. Je nach Fachgebiet und Eingriff sind sie eingeschränkt oder untersagt.
  • Sachliche Leistungsbeschreibung. Was wird angeboten, wie läuft es ab, wer führt es durch?

Das ist kein Nachteil. Patienten vertrauen sachlichen Beschreibungen ohnehin mehr als Werbesprache. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Formulierung zulässig ist, fragen Sie vor der Veröffentlichung nach, nicht danach.

Datenschutz: Gesundheitsdaten sind besonders geschützt

Die Datenschutz-Grundverordnung zählt Gesundheitsdaten zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, die besonderen Schutz brauchen. Für Ihre Website bedeutet das, dass Sie genau überlegen, wo solche Daten überhaupt entstehen könnten.

Das Kontaktformular

Das häufigste Problem: Ein Formular, das nach Beschwerden, Medikamenten oder Diagnosen fragt. Damit verarbeitet die Praxis Gesundheitsdaten über ein Webformular, mit allen Folgen für Verschlüsselung, Speicherung und Einwilligung. Für die meisten Praxen reicht ein schlichtes Formular mit Name, Rückrufnummer und einem Stichwort zum Anliegen. Alles Medizinische besprechen Sie am Telefon oder in der Sprechstunde. Wenn Patienten Befunde schicken sollen, braucht es einen sicheren Weg, nicht ein offenes Formular.

Buchungssystem und andere Fremdinhalte

Ein eingebundenes Terminsystem, Kartenausschnitte oder Videos übertragen Daten an Dritte. Vor der Einbindung sollte geklärt sein, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht, was die Datenschutzerklärung dazu sagt und ob Inhalte erst nach Zustimmung geladen werden. Details dazu im Artikel Online-Terminbuchung in der Arztpraxis.

Die Datenschutzerklärung

Sie muss zur tatsächlichen Website passen: Welche Daten werden beim Aufruf verarbeitet, welche Dienste sind eingebunden, welche Rechte haben Besucher? Eine kopierte Standardvorlage, die Dienste nennt, die nicht verwendet werden, oder umgekehrt Dienste verschweigt, hilft nicht. Lassen Sie sie von jemandem prüfen, der Praxen kennt.

Bewertungen und Antworten

Bewertungen bei Google und in Arztportalen gehören zum Alltag. Die Schweigepflicht gilt auch dort: Wer öffentlich auf eine Bewertung antwortet, darf nicht bestätigen, dass die Person Patient war, und keine Behandlungsdetails nennen. Eine neutrale, allgemeine Antwort („Wir bedauern, dass Sie unzufrieden sind. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir das persönlich klären“) ist sicherer als jede Erklärung im Einzelfall. Wie Sie Ihr Profil grundsätzlich pflegen, beschreibt Google-Unternehmensprofil optimieren.

Barrierefreiheit und Verständlichkeit

Praxen sind Orte für Menschen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen. Eine Website mit gut lesbarer Schrift, klaren Kontrasten und einfacher Sprache dient allen Patienten, und sie ist ein Qualitätszeichen. Über die gesetzlichen Pflichten zur Barrierefreiheit informieren Sie sich bitte bei Ihrer Beratung; als Gestaltungsprinzip ist sie in jedem Fall sinnvoll.

Was Sie jetzt tun können

Prüfen Sie Ihr Impressum gegen die Hinweise Ihrer Ärztekammer, lesen Sie Ihre Datenschutzerklärung und fragen Sie sich, ob sie zu den tatsächlich eingebundenen Diensten passt. Schauen Sie sich Ihr Kontaktformular an: Fragt es nach mehr, als es müsste? Wie ich Praxis-Websites aufbaue, steht auf der Seite Website für Arztpraxen, und was ich sonst anbiete, unter Leistungen. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie mir über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Darf eine Arztpraxis überhaupt für sich werben?

Sachliche Information über Leistungen, Qualifikationen und Praxisablauf ist erlaubt. Berufswidrige Werbung und irreführende Heilversprechen nicht. Wo genau die Grenze verläuft, regelt Ihre Berufsordnung; im Zweifel fragen Sie Ihre Kammer.

Muss ich ein Kontaktformular anbieten?

Nein. Telefon und E-Mail reichen rechtlich aus. Ein Formular ist eine Bequemlichkeit für Patienten und sollte datensparsam gestaltet sein.

Wer prüft meine Texte rechtlich?

Das müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Rechtsberatung tun. Ich baue die Seite so auf, dass die Pflichtangaben Platz haben und leicht zu ändern sind, übernehme aber keine rechtliche Prüfung.

  • Arztpraxis
  • Impressum
  • Heilmittelwerbung
  • Datenschutz

Nächster Schritt

Wie steht Ihre Website da?

Ein kurzer Satz reicht — ich schaue mir Ihren Auftritt an und antworte persönlich.